Unter den Teilnehmern am Lehrprogramm werden drei Gruppen unterschieden:
A) Ärzte, die die volle Weiterbildung zum Psychoanalytiker sowie
Psychologen, die die volle Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz absolvieren (mögliche Fachkundenachweise: analytische
und/oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
Näheres unter Weiterbildungsordnung bzw. Ausbildungsordnung
B) Ärzte in tiefenpsychologischer Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ bzw. zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie bzw.
Psychotherapeutische Medizin
Näheres unter Weiterbildungsangebot für interessierte Ärzte
C) Interessierte Ärzte, Psychologen oder Angehörige anderer Berufsgruppen, die informatorisch oder zum Erwerb eines Einzelnachweises spezielle
Lehrveranstaltungen oder Kursangebote (wie z.B. Balintgruppen oder Kurse für Autogenes Training) besuchen.
Bestandteile der Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz:
- 600 Stunden theoretischer Ausbildung bei tiefenpsychologischem Schwerpunkt, bei integrierter psychoanalytischer und tiefenpsychologischer Ausbildung müssen 700 Stunden absolviert werden. Zur
theoretischen Ausbildung, die sich in einen 220 Stunden umfassenden Grundkurs und den Hauptkurs gliedert, gehören Vorlesungen, themenbezogene Seminare, Erstinterviewpraktika und kasuistische
Seminare.
- Praktische Ausbildung (d.h. Patientenbehandlung unter Supervision) mit 600 Behandlungsstunden bei tiefenpsychologischem Schwerpunkt, bei integrierter psychoanalytischer und tiefenpsychologischer
Ausbildung sind 700 Behandlungsstunden erforderlich. Die im Rahmen der praktischen Ausbildung durchzuführenden Therapien müssen nach mindestens jeder vierten Behandlungsstunde supervidiert werden, so
daß bei tiefenpsychologischem Schwerpunkt mindestens 150 Supervisionsstunden hinzukommen, bei integrierter Ausbildung entsprechend mehr. Der Beginn dieser praktischen Ausbildung setzt voraus, daß
mindestens 220 Stunden Theorie (der Grundkurs) nachgewiesen werden, daß mit der Selbsterfahrung begonnen und die institutsinterne Zwischenprüfung (das Vorkolloquium) bestanden wurde.
- Einzelselbsterfahrung mit mindestens 120 Stunden für die Ausbildung mit tiefenpsychologischem Schwerpunkt, bei psychoanalytischer Ausbildung begleitet die Selbsterfahrung (Lehranalyse) in der
Regel kontinuierlich den gesamten Ausbildungsprozeß und erfolgt mit drei Einzelsitzungen pro Woche, wobei nicht die formale Stundenzahl sondern der Verlauf des psychoanalytischen Prozesses
entscheidend ist.
- Die im PTG vorgeschriebene praktische Tätigkeit in der Psychiatrie (mind. 1200 Stunden) und in der Psychosomatik (mind. 600 Stunden) kann in den mit dem IPPMV kooperierenden klinischen
Einrichtungen abgeleistet werden.
(Näheres ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des IPPMV geregelt.)
Die Weiterbildung für Fachärzte zum Psychoanalytiker bzw. der Erwerb der Fachkunde „Psychoanalytische Psychotherapie“ für bereits approbierte Psychologische Psychotherapeuten umfaßt:
- 700 Stunden theoretische Weiterbildung
- mind. 700 Behandlungsstunden unter Supervision (nach jeder 4. Stunde), mit dieser Behandlungstätigkeit kann erst nach einer bestandenen Zwischenprüfung (dem Vorkolloquium) begonnen werden
- eine kontinuierlich die Weiterbildung begleitende Selbsterfahrung mit in der Regel drei Wochenstunden (Lehranalyse)
Näheres ist in der Weiterbildungsordnung des IPPMV geregelt.